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Kanwan

Free Tibet

Mit freundlicher Genehmigung:  https://www.tibet-initiative.de/nc/de/

Aktualisiert: 08. 06. 2016

Tibet
Flagge von Tibet

Tibet

Tibet ist ein ausgedehntes Hochland in Zentralasien.
Die Bezeichnung Tibet wird heute sowohl für das gesamte tibetische Hochland als auch für das Autonome Gebiet Tibet verwendet, die 1965 gegründete Verwaltungseinheit der Volksrepublik China. Das Autonome Gebiet Tibet umfasst etwa die Hälfte des tibetischen Kulturraums und liegt im Süden Tibets. Die nördlichen und östlichen Teile des tibetischen Kulturraums sind Teil der chinesischen Provinzen Qinghai, Gansu, Sichuan und Yunnan. Im offiziellen chinesischen Sprachgebrauch immer für das Autonome Gebiet Tibet. Auch der tibetische Begriff bod bzw. bod yul schließt die osttibetischen Regionen Amdo und Kham, also die überwiegend außerhalb des Autonomen Gebiets Tibet gelegenen Gebiete, üblicherweise nicht mit ein. Um mitgerechnet zu werden, muss im Tibetischen bod chen (= „Groß-Tibet“) gebraucht werden.
Die Zugehörigkeit Tibets zur Volksrepublik China ist in der breiten Öffentlichkeit sowie völkerrechtlich umstritten . Derzeit gibt es jedoch weltweit keinen Staat, der sich auf diplomatischer oder politischer Ebene aktiv für Veränderungen einsetzt.
Eingliederung in die Volksrepublik China
Lhasa im Jahr 1938
Nach der Machtübernahme der Kommunistischen Partei und Gründung der Volksrepublik China unter Führung von Mao Zedong im Oktober 1949 erwachte der Anspruch auf Tibet und dessen Anschluss an das chinesische „Mutterland“ erneut. Die Absicht der „Befreiung“ Tibets vom „britischen, imperialistischen Joch“ durch Chinas Volksbefreiungsarmee wurde im Januar 1950 durch Radio Peking verkündet. Am 7. Oktober 1950 erreichte die Volksbefreiungsarmee die tibetische Stadt Qamdo, wo sie nur auf minimalen Widerstand durch die schlecht ausgerüstete tibetische Armee traf. Einen Monat nach der Kapitulation der Armee in Osttibet durch den Gouverneur von Kham, Ngabo Ngawang Jigme, übernahm in Lhasa der 14. Dalai Lama im Alter von 15 Jahren, drei Jahre früher als üblich, die Regierung Tibets. Ein anschließender Appell an die Vereinten Nationen blieb durch die Ablehnung von Großbritannien und Indien wegen des „ungeklärten Rechtsstatus Tibets“ erfolglos.
Nach der Aufnahme von Verhandlungen mit China unterzeichneten Repräsentanten der tibetischen Regierung am 23. Mai 1951 unter politischem Druck in Peking das 17-Punkte-Abkommen, ohne jedoch die Vollmacht durch ihre Regierung hierfür zu besitzen. In dem Abkommen wurde die Integration Tibets in China festgelegt, wobei Tibet neben der regionalen Autonomie und Religionsfreiheit auch eine Garantie zugesichert wurde, dass das existierende politische System in Tibet unverändert bleibt. Weiter sollen Reformprozesse ohne Druck durch chinesische Zentralbehörden nur durch die tibetische Regierung eingeleitet werden.
Drei Tage später erfuhr die tibetische Regierung über das Radio von der Unterzeichnung und dem Inhalt des Abkommens. Da hierin das religiös-politische System Tibets und die Stellung des Dalai Lama unverändert bleiben sollten, stimmte die Regierung in Lhasa am 24. Oktober 1951 dem Abkommen zu. Wenige Tage darauf brach die Volksbefreiungsarmee in Richtung Zentraltibet auf und errichtete in wenigen Monaten eine starke Militärpräsenz in Lhasa, die zahlenmäßig fast der Bevölkerungszahl entsprach.
Zu diesem Zeitpunkt unternahm die chinesische Regierung keine Versuche, das soziale oder religiöse System in dem neu geschaffenen Autonomen Gebiet Tibet zu verändern, jedoch wurden das östliche Kham und Amdo wie jede andere chinesische Provinz behandelt. Der Versuch der Kommunistischen Partei, dort die Landreform durch Errichtung von Volkskommunen und Sesshaftmachung der Nomaden durchzusetzen, erzeugte erste Unzufriedenheit in der Bevölkerung. In den 1950ern kamen in diesen Gebieten größere Unruhen auf, die sich letztendlich bis ins westliche Kham und Ü-Tsang ausweiteten. 1955 kam es zu einem spontanen Aufstand, der blutig niedergeschlagen wurde. Anschließend kam es durch den Zusammenschluss verschiedener Stammesgruppen zu einer landesweiten Rebellion, die sich im Khampa-Widerstand „Chushi Gangdruk“ organisierte.
1959, zur Zeit des Großen Sprungs nach vorn in China, behandelte die chinesische Führung den mittlerweile erwachsenen Dalai Lama mit offener Pietätlosigkeit. Am 10. März 1959 brach daraufhin in Lhasa der Tibetaufstand aus. Nach dem Beschuss des Norbulingka durch chinesische Truppen am 17. März 1959 floh der dort verweilende Dalai Lama nach Indien. Zwei Tage später brachen Kämpfe in der Stadt aus, der Volksaufstand wurde am 21. März brutal niedergeschlagen. Bei den Kämpfen starben laut exiltibetischer Angaben zehntausende Tibeter. Die roten Garden zerstörten in der Zeit der chinesischen Kulturrevolution von 1966 bis 1976 mehrere tausend Klöster und andere Kulturdenkmäler. Fast alle Kultur- und Religionsinstitutionen Tibets wurden vernichtet. Was den Chinesen zur Zeit der „Kulturrevolution“ mehrheitlich jedoch als ein politischer Konflikt erschien, erschien den Tibetern als nationaler Konflikt, der sich gegen sie als Volk richtete und von den Han ausging.
Zu Unruhen in Lhasa kam es zwischen 1987 und 1989, was zur Ausrufung des Ausnahmezustandes durch die Behörden führte.

Die Sicht der tibetischen Exilregierung

 Die Flagge der tibetischen Exilregierung ist in der Volksrepublik China verboten.
Die tibetische Exilregierung vertritt die Auffassung, dass Tibet zum Zeitpunkt der Invasion durch die chinesische Volksbefreiungsarmee ein unabhängiger und voll funktionsfähiger Staat gewesen sei und dass die militärische Invasion und die andauernde Besetzung ein Verstoß gegen internationales Recht und gegen das Recht auf Selbstbestimmung seien. Ferner sei Tibet nicht, wie es die Volksrepublik darstellt, seit 700 Jahren (seit dem 14. Jahrhundert) fester Bestandteil Chinas, sondern habe nur für kurze Zeiten unter dem Einfluss der Mongolen oder der Mandschu gestanden, jedoch nie unter dem Einfluss der Han-Chinesen.
Das 17-Punkte-Abkommen ist nach tibetischer Auffassung ungültig, da die Unterzeichnung durch tibetische Delegierte aufgrund militärischen Drucks Chinas erfolgte. Des Weiteren wird China vorgeworfen, die in dem Abkommen zugesicherte innenpolitische Autonomie und Religionsfreiheit missachtet zu haben.
Am 22. September 1987 machte Dalai Lama Tendzin Gyatsho einen Vorschlag zur Annäherung an China in Form eines Fünf-Punkte-Friedensplans.
Umwandlung von ganz Tibet, einschließlich der östlichen Provinzen Kham und Amdo, in eine Zone der Gewaltlosigkeit
1. Aufgabe der chinesischen Politik der Bevölkerungsumsiedlungen
2. Achtung der Menschenrechte und demokratischen Freiheiten des tibetischen Volkes
3. Wiederherstellung und Schutz der Umwelt Tibets
4. Aufnahme ernsthafter Verhandlungen über den künftigen Status Tibets sowie Beziehungen zwischen dem tibetischen und dem chinesischen Volk
Die chinesische Regierung wies den Plan zurück.


Tibet
Stephanie Kampfhenkel_pixelio.de

Die Sichtweise der chinesischen Regierung
Aus Sicht der festland-chinesischen Regierung ist Tibet seit mehreren hundert Jahren ein fester Bestandteil Chinas. Nach Ansicht regierungstreuer Historiker markiert die Hochzeit von Songtsen Gampo mit der chinesischen Prinzessin Wen Cheng im 7. Jahrhundert den Beginn der kulturellen Vorherrschaft Chinas über Tibet; eine Deutung, die international kaum geteilt wird. Ab dem 13. Jahrhundert sei Tibet dann ein administrativ unabteilbarer Teil Chinas gewesen. Nach dieser Auffassung hätte der 13. Dalai Lama Thubten Gyatso im Jahr 1894 mit Hilfe der britischen Imperialisten versucht, Tibet von China abzuspalten. In diesem Jahr wurde der Statthalter des chinesischen Kaisers vom Dalai Lama aus Tibet vertrieben. Die Kolonialmacht Großbritannien war in China militärisch präsent und unterstützte die Abspaltung Tibets politisch, was die chinesische Regierung zum Stillhalten zwang. Die Unabhängigkeitserklärung von 1913 ist aus Sicht der chinesischen Regierung völkerrechtlich nie wirksam geworden, da sie weder von China noch von irgendeinem anderen Staat je anerkannt wurde. Mit dem Zurückdrängen der ausländischen Beeinflussung Tibets (1950) und dem Abschluss des 17-Punkte-Abkommens (1951) sei der traditionelle Zustand wiederhergestellt worden. Gleichzeitig beruft sich die chinesische Regierung auch darauf, die Bevölkerung Tibets von einem feudalen Unterdrückungssystem befreit zu haben. Diese Befreiung sei durch den 10. Penchen Lama Chökyi Gyeltshen in einem Telegramm an Mao Zedong befürwortet worden. Chökyi Gyeltshen war zu diesem Zeitpunkt erst 11 Jahre alt.
Den 5-Punkte-Plan des Dalai Lama Tendzin Gyatsho wies die chinesische Regierung am 17. Oktober 1987 zurück und beschuldigte ihn, die Kluft zwischen ihm und der chinesischen Regierung zu vergrößern. Sie wirft dem Dalai Lama darüber hinaus vor, ein politischer Exilant zu sein, der sich seit langem im Ausland um Chinas Spaltung bemühe. Ein Dialog mit dem Dalai Lama kommt für sie nur in Betracht, sobald dieser auf das Streben nach einer so genannten Unabhängigkeit Tibets verzichtet. Hierzu müsse er in einer öffentlichen und eindeutigen Erklärung Tibet und Taiwan als untrennbare Teile des chinesischen Territoriums und die Volksrepublik China als die einzige legitime Regierung anerkennen, sowie sich zur Einstellung aller Aktivitäten zur Spaltung des Vaterlandes verpflichten.

Sicht anderer Länder

Deutschland:
Der völkerrechtliche Status Tibets ist umstritten. So betrachtet auf politischer Ebene die deutsche Bundesregierung in Übereinstimmung mit der internationalen Staatengemeinschaft Tibet als Teil des chinesischen Staatsverbandes, selbst wenn Tibet in der wechselvollen Geschichte die Voraussetzung eines unabhängigen Staates erfüllt haben sollte. Sie unterstützt aber den tibetischen Anspruch auf Autonomie, insbesondere im kulturellen und religiösen Bereich, als adäquaten Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts des tibetischen Volkes. Kontakte zum Dalai Lama bestehen nur in dessen Eigenschaft als religiöser Führer.
Andere Stellen kommen zu anderen Ergebnissen in der völkerrechtlichen Frage. Der wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages stellte 1987 fest:
„Die Staatengemeinschaft geht zwar davon aus, dass Tibet Teil des chinesischen Staatsverbandes ist, doch wurde der Status Tibets nicht geklärt. Zum Zeitpunkt der gewaltsamen Einverleibung in den chinesischen Staatsverband war es ein eigenständiger Staat. China hat keinen wirksamen Gebietstitel erworben, weil es dem Grundprinzip des aus dem Gewaltverbot hervorgehenden Annexionsverbots entgegensteht. Die Effektivität tatsächlicher Herrschaftsgewalt über ein Gebiet vermag keinen Gebietserwerb zu bewirken.“
Der Deutsche Bundestag stellte im Jahr 1996 mit einer sehr großen Mehrheit die gewaltsame Unterdrückung Tibets und Repressionspolitik Chinas fest:
„Beginnend mit den unmenschlichen Militäraktionen seit dem Einmarsch Chinas im Jahr 1950, dauert die gewaltsame Unterdrückung Tibets und seines Strebens nach politischer, ethnischer, kultureller und religiöser Selbstbestimmung bis heute an. Die fortgesetzte Repressionspolitik Chinas in Tibet hat schwere Menschenrechtsverletzungen, Umweltzerstörungen sowie massive wirtschaftliche, soziale, rechtliche und politische Benachteiligungen der tibetischen Bevölkerung und letztlich die Sinisierung Tibets zur Folge.“
Seit Mai 1995 gibt es im Deutschen Bundestag mit dem Tibet-Gesprächskreis auch ein interfraktionelles Gremium, das sich laufend mit der Tibetproblematik beschäftigt.
Im Jahr 1998 bekräftigte der damalige Außenminister Joschka Fischer jedoch die Zugehörigkeit Tibets zur Volksrepublik China. Er erklärte, die rot-grüne Bundesregierung stehe mit ihrer Chinapolitik in der Kontinuität der alten Regierung. Tibet werde als ein integraler Bestandteil Chinas betrachtet, alle Unabhängigkeitsbestrebungen würden als Separatismus angesehen und nicht unterstützt. An der Einbringung der Bundestagsresolution zu Tibet im Jahr 1996 wirkte Fischer (damals noch in der Opposition) ebenfalls mit.

Europäische Union
Das Europäische Parlament veröffentlichte seit 1987 verschiedene Tibet betreffende Resolutionen. Hierbei verurteilte es wiederholt die Verletzungen der Menschenrechte und Religionsfreiheit durch die chinesischen Behörden.
In der Resolution vom 15. Dezember 1992 stellte es fest, dass das tibetische Volk ein Volk im Sinne des Völkerrechts sei und ihm das Recht auf Selbstbestimmung zustehe. Weiterhin verurteilte es die militärische Besetzung Tibets durch chinesische Truppen und drückte angesichts der Bedrohung der „nationalen Identität“ des tibetischen Volkes seine Besorgnis aus.

USA
Der US-Senat verabschiedete am 23. Mai 1991 eine Resolution, nach der Tibet, einschließlich derjenigen Regionen, die den chinesischen Provinzen einverleibt wurden, nach gängigen Richtlinien internationalen Rechtes ein besetztes Land bildet, dessen wahre Repräsentanten der Dalai Lama und die tibetische Exilregierung bilden. Die chinesische Regierung wurde daraufhin aufgefordert ihre Streitkräfte aus Tibet zurückzuziehen.

Indien
Am 13. April 2005 haben die Regierungen Indiens und Chinas eine Reihe von Zusammenarbeitsverträgen vereinbart, die unter anderem auch eine gemeinsame Deklaration über die gegenseitig anerkannte Grenze umfassen. Grundsätzlich wird die gegenwärtige aktuelle Waffenstillstandslinie aus dem Grenzkrieg von 1962 als gemeinsame Grenze anerkannt. Dabei verzichtet der chinesische Staat ausdrücklich auf Ansprüche südlich der McMahon-Linie (Bundesstaat Arunachal Pradesh) und insbesondere im Distrikt Tawang, in Sikkim und in der Region Ladakh. Die indische Regierung erkennt auf der anderen Seite die Hoheit Chinas im Gebiet nördlich der McMahon-Linie, in der chinesischen autonomen Region Tibet und auf dem Aksai Chin-Plateau an.

Republik China (Taiwan)
Die Haltung der Republik China (Taiwan) zu Tibet wurde in der Eröffnungsrede zum International Symposium on Human Rights in Tibet am 8. September 2007 durch deren Präsidenten Chen Shui-bian wie folgt beschrieben:
„Während der Einführungstagung der Stiftung für Tibetisch-taiwanischen Austausch im Jahr 2003 habe ich unsere neue Politik angekündigt und hervorgehoben, dass die taiwanische Regierung das Volk der tibetischen Exil-Regierung nicht länger als chinesisches Volk ansieht. Stattdessen werden wir anhand dieser neuen Sichtweise über Tibet unsere Beziehungen mit Tibet und China getrennt voneinander behandeln.“
Darüber hinaus sprach er seine Unterstützung für jegliche Lösungsvorschläge des Dalai Lama in der Tibetfrage aus.
(Wikipedia)

Selbstverbrennung aus Protest

Der junge Exil-Tiberter, der sich aus Protest und Verzweiflung selbst angezündet hat, ist am 28. 03. 2012 an seinen schweren Verletzungen gestorben. Er wollte gegen den Besuch des chinesischen Präsidenten in Neu-Delhi protestieren. Dies ist das vorläufig letzte Opfer der Proteste gegen die chinesische Besetzung Tibets. Im vergangenen Jahr haben sich nicht weniger als 30 Tibeter, zumeist Mönche und Nonnen öffentlich selbst verbrannt. Das ist besonders tragisch, da die Betroffenen glauben, durch den Selbstmord hätten sie ihre Möglichkeit auf eine Wiedergeburt verwirkt.

China hält Tibet seit 1951 besetzt und regiert mit harter Hand.

Der Dalei Lama, das geistige Oberhaupt der Tibeter lebt in Indien im Exil, ebenso wie Tibets Exilregierung.

(Gudrun Kaspareit)

Verein der Tibeter in Deutschland e.V.

www.tibetgermany.de
10.03.2012: Bei der Kundgebung, die der Verein der Tibeter in Deutschland im Gedenken an den Volksaufstand am 10. März 1959 veranstaltete, appellierte der chinesische Schriftsteller und Dissident Bei Ling an das tibetische Volk, den Einsatz von Selbstverbrennung als Ausdruck des Protestes abzuschließen. Er argumentierte, dass es notwendig sei, für den Fortbestand des aktiven Widerstandes des tibetischen Volkes gegen die chinesische Unterdrückung, sein Leben zu schützen und die gemeinsame Kraft aller für vielfältige Formen des Protestes zu erhalten............

Selbstverbrennungen in Tibet – Fanal an die Welt
10 März 2012 | Pressemitteilung des Vereins der Tibeter in Deutschland e.V.
Zum 53. Jahrestag des tibetischen Volksaufstandes am 10. März 1959.In Tibet wird auch nach über 60 Jahren völkerrechtswidriger Besetzung durch die Volksrepublik China eine Fremdherrschaft aufrecht erhalten, durch die die nationale und kulturelle Identität des tibetischen Volkes unterdrückt wird.
Chinas Wirken in Tibet war und ist ausschließlich an den eigenen Interessen orientiert, nie an den Bedürfnissen der tibetischen Bevölkerung..............
Selbstverbrennung aus Protest gegen die china Unterdrückungspolitik
Seit 2009 haben sich in Tibet 30 Tibeter aus Protest gegen die chinesische Herrschaft über Tibet selbst angezündet; allein 12 in diesem Jahr.Im Augenblick ihres Todes forderten sie die Rückkehr des Dalai Lama und Freiheit für die Menschen in Tibet.Obwohl die verzweifelte Lage in Tibet der Grund für die Selbstverbrennungen ist, sind sie weit mehr als "kopflose" Verzweiflungstaten. Sie sind Ausdruck aktiven und bewussten Widerstandes, getrieben von dem festen Willen, damit ein Signal für das Streben nach Freiheit an die Welt zu geben.......
Pressemitteilung des Verein der Tibeter in Deutschland e.V.

Tibet
Verein der Tibeter in Deutschland e.V.

Zwangsansiedlung der Nomaden stoppen!


Die chinesische Regierung vertreibt Tibets Nomaden von ihren Weidegründen, verlangt von ihnen die Schlachtung ihrer Herden und siedelt sie in barackenähnlichen Gebäuden an. Tibets Nomaden brauchen unsere Unterstützung jetzt mehr denn je. Helfen Sie mit Ihrer Unterschrift, die Zwangsansiedlung der Nomaden zu stoppen!........
Seine Heiligkeit der Dalai Lama in Österreich Mai 2012


U.a. wird Seine Heiligkeit auf Einladung des Tibetzentrums im Kärntner Hüttenberg vom 18. bis 20. Mai in Klagenfurt sein und dort unter anderem einen Vortrag zur "Kunst des Glücklichseins" halten. Am 21. Mai ist in Salzburg ein Vortrag und Interreligiöser Dialog zum Thema "Weltfrieden und universelle Verantwortung -Harmonie in der Vielfalt" geplant. In Wien soll der Dalai Lama am 25. Mai über "Ethik und menschliche Werte in der heutigen Gesellschaft" sprechen. Zudem findet am 26. Mai ein Symposium zu Buddhismus und Wissenschaft statt.

Bitte mehr lesen und informieren unter:
http://www.tibetgermany.com/

Tibet
Verein der Tibeter in Deutschland e.V.

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